GEMA-frei
Die musikalischen Rechte der entsprechend gekennzeichneten Titel werden nicht durch die GEMA wahrgenommen. Die Nutzung erfolgt innerhalb der von uns eingeräumten Lizenz.
Transparente Lizenzen statt Unsicherheit: Erfahren Sie, was „gemafrei“ konkret bedeutet, welche Nutzungsrechte Sie beim Kauf erhalten und welche Unterlagen Sie für Ihr Unternehmen aufbewahren sollten.
Musik ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Bei unseren entsprechend gekennzeichneten Titeln werden die relevanten musikalischen Rechte nicht durch GEMA, AKM oder SUISA wahrgenommen. Sie erwerben deshalb keine „herrenlose“ Musik, sondern ein vertraglich beschriebenes Nutzungsrecht direkt für den gewählten Einsatz.
Die musikalischen Rechte der entsprechend gekennzeichneten Titel werden nicht durch die GEMA wahrgenommen. Die Nutzung erfolgt innerhalb der von uns eingeräumten Lizenz.
Die entsprechend gekennzeichneten Werke gehören für die lizenzierte Nutzung nicht zum von der AKM wahrgenommenen Repertoire. Maßgeblich bleibt der vereinbarte Nutzungsumfang.
Bei entsprechend gekennzeichneten Titeln werden die relevanten musikalischen Urheberrechte nicht durch die SUISA oder eine verbundene Verwertungsgesellschaft wahrgenommen.
Gerade Unternehmen, Praxen, Kanzleien und Filialbetriebe sollten Musiklizenzen zentral dokumentieren. So können Rückfragen schnell und eindeutig beantwortet werden.
Der verwendete Titel lässt sich Ihrer Bestellung klar zuordnen.
Käufer, Kaufdatum und erworbener Artikel sind nachvollziehbar dokumentiert.
Sie sehen, ob die Nutzung für einen oder für unbegrenzt viele eigene Standorte gilt.
Bewahren Sie Download, Rechnung und Lizenznachweis gemeinsam in Ihrer Unternehmensablage auf.
Hören Sie die Vorschau an und wählen Sie Ansage, Stimme und gewünschtes Musikbett.
Entscheiden Sie sich passend zu Ihrem Einsatz für einen Standort oder mehrere eigene Standorte.
Nach dem Kauf werden Bestellung und Zahlungsstatus Ihrem Kundenkonto zugeordnet.
Speichern Sie Kaufdatei, Rechnung und Lizenzinformationen zusammen für spätere Rückfragen.
Wichtig: Maßgeblich sind immer die Lizenzbedingungen des konkret gekauften Produkts. Gesetzliche Meldepflichten oder Vergütungen für andere Rechte und Nutzungsarten werden durch die Bezeichnung „GEMA-/AKM-/SUISA-frei“ nicht pauschal ausgeschlossen.
Nein. Die Musik bleibt urheberrechtlich geschützt. GEMA-, AKM- oder SUISA-frei beschreibt, dass die betreffenden Rechte nicht von der jeweiligen Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden. Sie erhalten ein vertragliches Nutzungsrecht im Umfang Ihrer Bestellung.
Für die ausdrücklich als GEMA-, AKM- und SUISA-frei angebotenen Titel berechnen wir innerhalb der erworbenen Nutzungslizenz keine laufenden Gebühren. Unabhängige Gebühren Dritter oder gesetzliche Meldepflichten für besondere Nutzungsarten können dadurch nicht pauschal ausgeschlossen werden.
Ja, genau dafür sind die Telefonansagen und Musikvarianten vorgesehen. Wählen Sie die passende Standortlizenz und setzen Sie die Datei nur im dort beschriebenen Umfang ein.
Halten Sie Rechnung, Bestellbestätigung, Titelbezeichnung und Lizenznachweis bereit. So lassen sich Titel und erworbener Nutzungsumfang nachvollziehen.
Mit der Mehrstandort-Lizenz darf dieselbe Datei an unbegrenzt vielen eigenen Standorten desselben Unternehmens eingesetzt werden. Für rechtlich eigenständige Unternehmen oder eine Weitergabe an Kunden ist eine eigene Lizenz erforderlich.
Nein. Die Kaufdatei darf nicht als Musikstück weiterverkauft, weitergegeben oder zum öffentlichen Download angeboten werden. Werbung, Video, Rundfunk, Apps oder Social Media benötigen eine ausdrücklich dafür vorgesehene Lizenz.
Je nach Land und konkreter Nutzung können Nachweis- oder Meldepflichten bestehen. Die GEMA verlangt etwa bei bestimmten öffentlichen Nutzungen auch für gemafreie Musik eine Meldung und einen Nachweis. Bei Unsicherheit sollte die zuständige Verwertungsgesellschaft vorab kontaktiert werden.
Wählen Sie Titel und Lizenzumfang passend zu Ihrem Unternehmen. Bei Fragen helfen wir persönlich weiter.